Versandrichtlinie / Steuern und Zollgebühren

Versand

Bestellungen werden von Montag bis Sonntag aus Japan versandt.
Die Versandzeit beträgt 1 bis 2 Tage. 

Kostenloser verfolgter Versand für alle Bestellungen. Versand verfügbar für die folgenden Länder: Frankreich, England, Belgien, Deutschland, Spanien, Schweiz, Niederlande, Australien,
Italien, Polen, Tschechische Republik , Schweden, Finnland, Norwegen, Portugal,
USA, Kanada, Österreich, Irland, Israel...

Lieferzeiten zwischen 5 und 15 Tagen, abhängig von Ihrem Land.

Lieferart : Wir versenden Ihre Bestellungen mit der japanischen Post.

Sie werden von La Poste oder Chronopost geliefert, abhängig von Größe und Gewicht Ihres Pakets (Frankreich usw.).

 

Steuern und Zollgebühren

Alle unsere Produkte sind exklusive Steuern (ohne alle Steuern enthalten). Die Einfuhr eines Produkts aus Japan kann im Lieferland eventuellen Steuern und Zollgebühren unterliegen. Diese zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten des Kunden und liegen in seiner Verantwortung.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 1. Juli 2021 die Europäische Union den Kunden immer die Mehrwertsteuer auf jede Bestellung berechnen wird, die bisher gewährte Befreiung für Nicht-EU-Einkäufe unter 22 € wurde abgeschafft.

Zur Mehrwertsteuer Ihres Landes kommen Bearbeitungsgebühren des Spediteurs (ca. 21 Euro für Chronopost in Frankreich, je nach Land variierend) und Zollgebühren hinzu.

Für EMS (Chronopost in Frankreich) müssen die Gebühren in der Regel bei Lieferung bezahlt werden.

Diese Zollgebühren sind für einige Kunden eine Quelle der Besorgnis, aber unser Vorteil ist gerade, dass wir uns in Japan befinden. Unser Angebot besteht aus Produkten, die anderswo selten zu finden sind und zu vorteilhaften Preisen angeboten werden.
Für die Europäische Union gilt folgende Regelung für die Anwendung von Zollgebühren:

  1. Wenn der Gesamtwert der Sendung 150 Euro nicht übersteigt, bleibt die Einfuhrzollbefreiung bestehen (also keine Zollgebühren), aber die Mehrwertsteuer muss auf den Gesamtwert der Sendung gezahlt werden, unbeschadet der möglichen Anwendung anderer Befreiungsbestimmungen.
  2. Wenn der Wert der Sendung 150 Euro übersteigt, müssen die Einfuhrzölle und die Mehrwertsteuer auf den Gesamtwert der Sendung gezahlt werden, unbeschadet der möglichen Anwendung anderer Befreiungsbestimmungen.